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Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)

Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)

Die Zentrale InVeKoS Datenbank (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) (ZID) ist die zentrale Plattform für die mit dem Antragsjahr 2022 ausgelaufene Verwaltung der Zahlungsansprüche (ZA) in Deutschland. Darüber hinaus werden in der ZID vorgeschriebene bundesweite Abgleiche im Bereich der Flächen und der Antragsteller durchgeführt, Ergebnisse der Cross-Compliance Kontrollen sowie Daten zu Nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) und zur Transparenz gespeichert. 

Die Funktionalitäten für die bundesweiten Abgleiche im Bereich der Flächen und der Antragsteller sowie die Cross-Compliance Kontrollen finden sich in der HIT-Datenbank www.hi-tier.de unter dem Menüpunkt "Spezielle Benutzergruppen".

Die ZID ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, HIT). Sie wurde mit Beschluss der Agrarminister des Bundes und der Länder eingerichtet (Art. 21 VO (EG) Nr. 1782/2003 bzw. Art. 18 VO (EG) Nr. 73/2009 bzw. Art. 71 VO (EUG) Nr. 1306/2013) und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus im Auftrag des Bundes und der Länder betrieben.

Zugang zur ZID

Über die Internet-Adresse www.zi-daten.de hat der Benutzer Zugang zur ZID und zum Meldeprogramm für ZA. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der ZID an und kann sein ZA-Konto einsehen und im Fall einer Übertragung die entsprechende Meldung durchführen. 

Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der ZID ist es erforderlich, dass sich jeder Benutzer ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen.

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die 12-stellige Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die 1- bis 4-stellige Mitbenutzerkennung). Rinder- und/oder Schweinehalter, die ihre Tiermeldungen per Internet durchführen, verwenden dieselbe Betriebsnummer und PIN wie bei der Anmeldung zur HIT-Datenbank. In einigen Ländern wurde für den InVeKoS-Bereich zusätzlich eine Antragstellernummer mit separater PIN vergeben, die für den Zugang zur ZID zu verwenden ist.

Betriebsnummer 

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer zugeteilt worden sein (InVeKoS-Antragstellernummer). Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der ZID abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und ist der Schlüssel für die Zuordnung eines ZA-Kontos zu einem Betriebsinhaber.

Eine Betriebsnummer ist nur einem Benutzer und nicht mehreren Personen zugeordnet. Unter der gleichen Betriebsnummer ohne Mitbenutzernummer (MBN) dürfen nur eine Person und nicht mehrere Personen arbeiten. 

Der Betriebsnummer muss in der ZID den Betriebstypen "InVeKoS-Betrieb" und "Aktiver Betriebsinhaber" zugeordnet sein. Die Betriebstypen werden über die zuständige Adressdatenstelle zugeordnet und zentral in die ZID eingestellt. Alle Betriebsinhaber, denen im Rahmen der Erstzuteilung ZA zugeteilt worden sind, haben diese von der Adressdatenstelle automatisch erhalten. Fehlt die Zuordnung zum Betriebstyp "Aktiver Betriebsinhaber", ist eine Übernahme von ZA nicht möglich. Wurde ein Dienstleister mit der Verwaltung von ZA beauftragt und liegt eine entsprechende ZID-Vollmacht vor, trägt der Dienstleister seine eigene Betriebsnummer ein und führt nach der erfolgreichen Anmeldung einen Mandantenwechsel durch.

Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Bundesland zuständig.

Informationen über Betriebsdaten finden sich unter dem Menüpunkt "Betriebsdaten".

Gleiche Betriebsnummern für ZID und HIT

In folgenden Bundesländern werden für ZID und HIT die gleichen Betriebsnummern verwendet (in Klammern die 2-stellige Länderkennung):

  •  Niedersachsen (03), Bremen (04)
  •  Nordrhein-Westfalen (05)
  •  Baden-Württemberg (08)
  •  Bayern (09)
  •  Saarland (10)
  •  Sachsen (14)

Unterschiedliche Betriebsnummern für ZID und HIT

In folgenden Bundesländern werden für ZID und HIT unterschiedliche Betriebsnummern verwendet (in Klammern die 2-stellige Länderkennung):

  •  Schleswig-Holstein (01), Hamburg (02)
  •  Hessen (06)
  •  Rheinland-Pfalz (07)
  •  Berlin (11), Brandenburg (12)
  •  Mecklenburg-Vorpommern (13)
  •  Sachsen-Anhalt (15)
  •  Thüringen (16)

Es wird unterschieden in

  •  Betriebsnummer bzw. Antragstellernummer für ZID
  •  Registriernummer nach VVVO oder ViehVerkV für HIT

Die Antragstellernummern unterliegen teilweise nicht dem einheitlichen Aufbau nach dem Gemeindeschlüssel.

Eine Anmeldung in der ZID ist in diesen Fällen auch mit der HIT-Betriebsnummer möglich. Um Daten zu ZA einsehen zu können, muss aber die ZID-Betriebsnummer des ZA-Bescheids verwendet werden.

Spezielle Hinweise für Betriebe in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Ziffer zur Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an. Daher ist die Betriebsnummer auf den ZA-Bescheiden 14-stellig. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die ZID sind die letzten beiden Ziffern wegzulassen.

Spezielle Hinweise für Betriebe in Bayern

Bayern weist auf den ZA-Bescheiden die 10-stellige sogenannte BALIS-Nummer aus. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die ZID ist deshalb die 09 voranzustellen.

Spezielle Hinweise für Betriebe in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine 16-stellige Nummer mit einem abweichenden Aufbau.

Da die Betriebsnummer 12-stellig einzugeben ist, sind die Stellen 1-2 und 8-9 dieser 16-stelligen Nummer nicht anzugeben. Nähere Hinweise gibt die zuständige Kreisverwaltung.

PIN-Vergabe

Für den Online-Zugang zum ZA-Konto ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Betriebsnummer und PIN entsprechen i.d.R. denen der HIT-Datenbank.

Betriebsinhaber, die bisher noch nicht über eine PIN verfügen, jedoch künftig die ZID nutzen wollen, um ZA-Übertragungen zu melden oder ZA-Kontoauszüge abzurufen, wenden sich bitte an die zuständige Regional- bzw. Adressdatenstelle, die für die PIN-Vergabe verantwortlich ist. Die ZID vergibt keine PIN ! 

PIN-Änderungspflicht

Eine von der Regional- bzw. Adressdatenstelle erzeugte PIN gilt als "Transport-" oder "Erst-Anmelde-PIN" und ist mit der Ausgabe bereits abgelaufen. Die PIN muss deshalb bei der ersten Anmeldung sofort geändert werden. Benutzer, die keiner PIN-Änderungspflicht unterliegen, sind davon ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen werden alle ZA-Inhaber beim erstmaligen Einloggen in die ZID aufgefordert, die zentral zugeteilte PIN sofort zu ändern. Damit ist sichergestellt, dass nur der Betriebsinhaber selbst die PIN kennt.

Nach einer vorgegebenen Gültigkeitsdauer läuft diese PIN wieder ab und muss spätestens dann erneut in der ZID geändert werden.

Die PIN-Änderungspflicht ist wie folgt abgestuft:

  • Betriebsinhaber - alle 400 Tage
  • Verwaltungsstellen und deren Mitbenutzer - alle 90 Tage

PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen bei PIN-Eingabe

Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. 

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe der PIN fehl, erscheint eine Fehlermeldung mit detailliertem Hinweis, ob die PIN grundsätzlich falsch eingegeben wurde oder welches Zeichen bei der Eingabe der PIN fehlerhaft war. 

Zu prüfende Fehlerquellen sind:

  • Die PIN wurde falsch eingegeben - Tippfehler; verwenden Sie zur Überprüfung der Eingabe die Möglichkeit der Klarsicht (Klick auf das Auge Symbol rechts neben der Eingabe).
  • Die Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld oder Steuererungsfeld ein Lämpchen (gekennzeichnet mit einer "1" oder "NUM"). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.
  • Der Nummerblock der Tastatur ist deaktiviert - damit werden trotz Tippen der Ziffern auf der Tastatur diese Werte nicht für die Eingabe übernommen
  • Die Autovervollständigung des Browsers schlägt eine nicht (mehr) gültige PIN vor - s. u.

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet, detailliert zu melden, worin die Ursache des Fehlers liegen könnte, um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen.

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben.

Neue PIN anfordernn

Falls 

  • die PIN vergessen wurde oder
  • trotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist oder
  • bei der PIN-Änderung Probleme auftraten,

ist bei der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle eine neue PIN zu beantragen. 

Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich nicht möglich, weder bei der Regional- bzw. Adressdatenstelle noch bei der Zentralen Datenbank!

PIN ändern

  • Beim erstmaligen Einstieg in die ZID müssen alle ZA-Inhaber aus Sicherheitsgründen die von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle zugeteilte PIN sofort ändern. Der Dialog "PIN ändern" erscheint automatisch.
  • Nach einer vorgegebenen Gültigkeitsdauer von 400 Tagen für Betriebsinhaber bzw. 90 Tage für Verwaltungsstellen und der Mitbenutzer läuft diese PIN wieder ab und muss spätestens dann erneut geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" erscheint dann automatisch.
  • Eine noch gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar.

In diese Maske zunächst im Feld "alte PIN" die bisher gültige PIN einzugeben. Sollte das Feld bereits vorbelegt sein, ist die Vorbelegung unbedingt zu leeren und erneut einzugeben. Anschließend ist die neue PIN im Feld "neue PIN" einzugeben und im Feld "PIN wiederholen"  zu wiederholen. Die frei wählbare neue PIN muss sich von der alten PIN unterscheiden und muss aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen. Bei der Eingabe erhalten Sie Hinweise, ob die Bedingungen für die PIN erfüllt sind bzw. welche Zeichen noch fehlen. Die Klartextanzeige ist standardmäßig inaktiviert, so dass die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klartext gewünscht, muss die Check-Box mit einem Häkchen markiert werden. 

Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken.

Wurde die neue PIN vom System akzeptiert, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN-Änderung für Betrieb XYZ wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Weiter zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü.

Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist auf der Menüseite der ZID unter "Allgemeine Funktionen" der Punkt "PIN ändern" aufzurufen.

Vorsicht bei der Weitergabe der PIN

Vor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge nicht selbst online gemeldet werden. Einige Landwirte geben die PIN, die gleichermaßen für HIT und ZID gilt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z.B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter, die für sie die Meldungen vornehmen.

Wurde die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu vorhandenen Informationen einsehen und unbefugt ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden. Soll ein Dritter zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine ZID-Vollmacht zu erteilen.

Sperren des Zugangs für Dritte

Hat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert (PIN-Vergabe und Änderung). Mit der alten PIN ist dann der Zugang zum System nicht mehr möglich. Verfügt der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige Regional- bzw. Adressdatenstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen.

Mitbenutzerverwaltung

Sollen in einer staatlichen Verwaltungsstelle mehrere Personen Zugang zur ZID erhalten, sind diese als Mitbenutzer der Betriebsnummer der Verwaltungsstelle zu registrieren.

Für jeden Mitbenutzer ist

  • eine individuelle Mitbenutzernummer (MBN)
  • ein innerhalb der Verwaltungsstelle eindeutiges Benutzerkürzel (MBN-Ident) und
  • eine persönliche PIN

anzulegen.

Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte bzw. Kompetenzen er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programme und Programmfunktionen in der ZID nutzen.

Eine Übersicht über alle vorhandenen Kompetenzen liefert das HIT-Data Dictionary.

Die Mitbenutzerverwaltung erfolgt mit Ausnahme von Verwaltungsstellen durch die zuständige Adressdaten- bzw. Regionalstelle des Landes. 

Bei Verwaltungsstellen erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator) und dessen Stellvertreter (=speziell gekennzeichnete Mitbenutzer). Die Mitbenutzerverwaltung erfolgt in www.hi-tier.de. Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Es sollten nur die für das jeweilige Aufgabengebiet notwendigen MBN-Betriebstypen zugeteilt werden. Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters wird die MBN-Kennung fachlich beendet. Bei Wechsel des Aufgabengebietes werden die MBN-Betriebstypen entsprechend angepasst.

Nutzung von ZID-Vollmachten

Verfügt ein Landwirt nicht über einen Internetzugang, besteht die Möglichkeit, sich eines Dienstleisters (Meldevertreters) zur Verwaltung der ZA zu bedienen. In diesem Fall muss der Landwirt (Mandant) dem Dienstleister eine spezielle ZID-Vollmacht ausstellen. Diese Vollmacht kann als PDF-Dokument aus der ZID heruntergeladen werden. Die vom Vollmachtgeber (Mandanten) ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht ist an die zuständige Adressdaten- bzw. Regionalstelle zu schicken. Diese trägt die ZID-Vollmacht in die ZID ein.

Es gibt 2 Arten von ZID-Vollmachten:

ZID-Melde- und Abfragevollmacht (ZI-Daten Gesamtvollmacht)
Der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten melden, ändern und abfragen.

ZID-Lesevollmacht
Der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten abfragen. 

Formular zum Download

  • Landespezifisches Vollmacht-Formular
    Die Einrichtung einer Vollmacht ist in einigen Bundesländern kostenpflichtig und wird dem Vollmachtgeber in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist das landesspezifische Vollmacht-Formular zu verwenden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Adressdaten- bzw. Regionalstelle. Für Betriebsinhaber in Niedersachsen steht ein entsprechendes Formular im Internetangebot der VIT zur Verfügung, siehe www.vit.de
     
  • Standard-Formular 
    Wird von der zuständigen Adressdaten- bzw. Regionalstelle kein landesspezifisches Vollmacht-Formular angeboten, kann hier ein Standard-Formular heruntergeladen werden:
    Standard-Vollmachtsformular als PDF-Datei für Adobe Acrobat Reader Die Vollmacht kann im PDF-Format heruntergeladen werden.

Mandant

Der Bevollmächtigte (Meldevertreter) selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN. Unter dieser Betriebsnummer und PIN meldet er sich in der ZID an. Um im Auftrag des Vollmachtgebers (Mandanten) Meldungen durchzuführen, benötigt der Bevollmächtigte nur dessen Betriebsnummer, nicht aber dessen PIN. 

Nachdem sich der Bevollmächtigte angemeldet hat, erscheint auf der Menüseite folgender Hinweis: 

Sie sind angemeldet mit XX am Server XX
Ihre Betriebstypen: Meldevertreter
Sie haben Vollmachten für X Betrieb(e).

und unter dem Menüpunkt "Allgemeine Funktionen" ist die Funktion "Mandantenwechsel" mit einem Hyperlink unterlegt. Folgt der Bevollmächtige dem Hyperlink, kann er in der sich öffnenden Maske durch Anklicken der Schaltfläche "wechseln zu"  einen Mandanten auswählen. Es erscheint die Erfolgsmeldung "Mandanten-Anmeldung durchgeführt, ZID-Gesamtvollmacht liegt vor.

Geht der Bevollmächtigte ins Menü zurück erscheint der Hinweis:

Sie sind angemeldet mit XX für Mandant XX am Server XX
Ihre Betriebstypen: InVeKoS-Betrieb
Sie haben Vollmachten für X Betrieb(e).

Der Bevollmächtige kann nun ZA für seinen Mandanten verwalten.

HIT-Vollmachten

Vollmachten, die im Rahmen von HIT vergeben wurden, berechtigen den Bevollmächtigten nicht, Informationen in der ZID einzusehen oder zu verändern.

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